Die AGBs von NC Coaching GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen
NC Coaching GbR
Siekmannsfeld 6
DE-33739 Bielefeld
-- nachfolgend Anbieter --
1. Geltungsbereich
(1) Die unter NC Coaching angebotenen Leistungen des Anbieters im Rahmen der Planung und Durchführung von fussballerischen Dienstleitungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Die unter NC Coaching angebotenen Leistungen des Anbieters im Rahmen der Planung und Durchführung von Events erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(3) Die unter NC Coaching angebotenen Produkte des Anbieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(4) Verträge werden ausschließlich mit volljährigen Vertragspartnern geschlossen.
(5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.
2. Anmeldung zu Camps & Fördertraining
(1) Die Website des Anbieters im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden auf Vertragsschluss dar. Durch das Absenden der Bestellung auf unserer Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab. Bei nachträglichen Bestelländerungen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 an.
(2) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
(3) Der Anbieter würde den Kunden über eine Ablehnung etwa wegen Erreichens der maximalen Teilnehmerzahl per E-Mail informieren.
3. Anmeldung zu Turnieren/Events
(1) Die Website des Anbieters im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden auf Vertragsschluss dar. Durch das Absenden der Bestellung auf unserer Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab. Bei nachträglichen Datenänderungen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 an.
(2) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
(3) Der Anbieter kann den Kunden über eine Ablehnung etwa wegen Erreichens der maximalen Teilnehmerzahl per E-Mail informieren.
(4) Der Kunde kann bis 4 Wochen vor einem Veranstaltungstag kostenfrei stornieren. Die Startgebühr gilt als Aufwandsentschädigung und wird nicht zurückerstattet.
(5) Bei einer Absage des Kunden innerhalb 4 Wochen vor dem Event, kann der Anbieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,- Euro berechnen.
(6) Bei unentschuldigen Fernbleiben einer Mannschaft am Turniertag, kann der Anbieter eine Ausfallgebühr in Höhe von 30,- Euro in Rechnung stellen.
4. Gerätevermietung
(1) Der Anbieter (Vermieter) überlässt dem Mieter die Mietsache mietweise. Mit dem Empfang und der Übergabe
des Mietobjektes erkennt der Mieter dessen ordnungsgemäßen und vertragsgerechten Zustand an. Die Benutzung der
Mietsache erfolgt durch den Mieter nur im Rahmen der Gebrauchsanweisung, welche Vertragsbestandteil wird.
(2) Angebote sind grundsätzlich freibleibend bis zur beiderseitigen Bestätigung.
(3) Bei Übergabe wird eine Kaution in Höhe von 100,- € pro Maschine in bar fällig, sowie der voraussichtliche Mietpreis
und die Kosten der Verbrauchsartikel. Alle Verbrauchsartikel sind keine Kommissionsware!
(4) Der Anbieter/Vermieter hat dafür einzustehen, dass die vertraglichen Leistungen erbracht werden und die zugesicherten
Eigenschaften besitzen. Treten Mängel auf, hat der Mieter dem Vermieter die Möglichkeit einzuräumen nachzubessern. Schlägt eine
Nachbesserung fehl, kann der Mieter die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen. Der Mieter ist verpflichtet, eine
Beschädigung oder Fehlfunktion des Mietobjektes unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, erlischt insofern sein Gewährleistungsrecht.
Das Mietobjekt darf weder vom Mieter noch von dritten Personen geöffnet oder repariert werden.
Auftretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instand gesetzt.
Reparaturzeiten werden wie Mietzeiten behandelt und dem Mieter in Rechnung gestellt.
(5) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei zurückzugeben.
Eine Anlieferung, bzw. Abholung durch den Vermieter muss stufenlos möglich sein. Der Mieter haftet dafür, dass der Gegenstand im
gleichen Zustand wie bei Vertragsabschluß dem Vermieter zurückgegeben wird. Der Mieter trägt die Gefahr für Beschädigungen und Untergang
des Mietobjektes, auch für Zufall und höhere Gewalt vollständig zu haften! Es
gilt der Wiederbeschaffungswert, nicht der Zeitwert. Es gelten die aktuellen Preislisten der
Gerätehersteller bzw. der Geräte-Fachhändler.
(6) Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung
der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes.
(7) Der Mieter darf eigenes Rohmaterial oder Zubehör nur nach Absprache mit dem Vermieter nutzen!
(8) Rücktritt durch den Kunden: Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ohne das der Auftragnehmer hierfür einen Anlass gegeben hat, oder kommt der Mieter
seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, Stornokosten zu verlangen.
Diese betragen:
- bis vier Wochen vor vereinbarter Lieferzeit 20% des Auftragspreises.
- zwischen vier Wochen und zwei Wochen vor vereinbarter Lieferzeit 40% des Auftragspreises.
- ab zwei Wochen vor vereinbarter Lieferzeit 70% des Auftragspreises.
(9) Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßgen Gebrauch von dem Mietobjekt macht oder eine rückständige
Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb 24 Stunden nicht bezahlt. Bei Beendigung des Mietvertrages oder im Falle der fristlosen Kündigung hat
der Vermieter das Recht, unter Ausschluss jeden Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechts auf Kosten des Mieters das Mietobjekt abzuholen.
(10) Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von dem Vermieter schriftlich bestätigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag
eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
5. Zahlung und Verzug
(1) Das Teilnahmeentgelt ist unbar und vollständig vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters dargestellten Preise.
(2) Das Recht zur Teilnahme an den Camps und allen Veranstaltungen des Anbieters steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
(3) Gutscheine müssen bei Anmeldung bzw. Bestellung angegeben werden. Eine Berücksichtigung der Gutscheine ist nachträglich nicht möglich!
(4) Alle Gerätevermietungen laufen auf Vorkasse. Ohne Zahlungseingang kann eine Vermietung vom Anbieter abgelehnt werden.
(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass der Anbieter einen höheren Verzugsschaden geltend macht hat der Besteller die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
6. Widerrufsrecht
(1) Nach § 312 g Abs.2 Nr. 10 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen,
wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
(2) Da der Anbieter nur als Zwischenhändler und Vermittler fungiert, gelten die AGBs der jeweiligen Händler.
Diesen AGBs stimmen die Kunden automatisch mit der Bestellung zu. Bitte beachten Sie das eine Rückgabe nicht immer möglich ist.
Zum Beispiel bei Produkten mit individuellem Flock und Druck.
7. Stornierung, Versicherung und Krankheit bei Camps
(1) Eine kostenfreie Stornierung vor Camp-Beginn ist nach Vertragsschluss nicht möglich. Bei nicht erfolgter Teilnahme am Camp
fallen die vollen Kosten an.
(2) Bei Rücktritt während des Camps fallen die vollen Kosten an und eine prozentuale Rückerstattung ist nicht möglich.
(3) Es kann bei der zahlungspflichtigen Anmeldung eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden.
Im Nachhinein ist das Abschließen der Rücktrittsversicherung nicht mehr möglich.
(4) Vor Beginn des Camps können bei abgeschlossenem Rücktrittschutz und der Einreichung eines ärztlichen Attestes per Post
an NC Coaching GbR, Siekmannsfeld 6, 33739 Bielefeld, die vollen Teilnahmegebühren zurückerstattet werden, abzüglich
gekaufter Produkte und dem Trikotset falls individualisiert bedruckt.
(5) Während des laufenden Camps im Krankheitsfall unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, können anteilig nicht angetretene
Camptage erstattet werden, wenn die Krankmeldung unverzüglich schriftlich an NC Coaching GbR, Siekmannsfeld 6, 33739 Bielefeld
eingeht und unserseits schriftlich bestätigt wird. Dies gilt nur bei Abschluss einer Rücktrittsversicherung.
Dabei werden Kosten, abzüglich der Kosten der Ausrüstung in Höhe von 40,-€, anteilig erstattet. Gekaufte Produkte werden nicht rückerstattet.
(6) Die Teilnehmer*innen sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin-/Rückweg durch NC Coaching kranken-, haftpflicht- oder unfallversichert.
Hier greift die persönliche Kranken-/Unfallversicherung der Teilnehmer*innen.
(7) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon nicht berührt.
8. Rücktritt und Versicherung bei Events
(1) Eine kostenfreie Stornierung vor Turnierbeginn nach Vertragsschluss (Bestätigung durch den Anbieter) nicht möglich.
(2) Tritt der Kunde vom Vertrag und der Anmeldung zurück kann die Fußballschule gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz
für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen fallen keine Kosten an. Bei Rücktritt bis zwei Wochen
vor Veranstaltungsbeginn fallen Rücktrittskosten in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr an. Danach fällt die volle Teilnahmegebühr an.
Mit dem Rücktritt des Kunden kann er keine weiteren Ansprüche an die Fußballschule geltens machen. Wird die Turnierteilnahme vom Teilnehmer
aus gleich welchen Gründen während des Events abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
(3) Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch oder Unterbrechung des Turnieres wird das Teilnahmeentgelt nicht anteilig erstattet.
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Turnierregeln den Verein (Kunde) von der Veranstaltung auszuschließen. Der Kunde hat kein Anspruch
auf die Erstattung der Kursgebühr.
(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon nicht berührt.
(6) Jeder Verein haftet selber für die An- und Abreise beim Turnier. Die Aufsicht übernimmt der jeweilige Verantwortliche des Vereins. NC Coaching und die Ausrichter haften nicht für verlorene Wertsachen. Die Spieler sind über ihre Vereine versichert. Auch für Schäden die vor Ort seitens der Teilnehmer und teilnehmenden Vereine entstehen.
(7) Für den ordnungsgemäßen Aufbau vor Ort ist der jeweilige ausrichtende Verein zuständig und verantwortlich.
9. Absage von Terminen, Änderungsvorbehalt
(1) Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung wegen nicht Erreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin oder aus sonstigen wichtigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Der Teilnehmer wird hierüber kurzfristig und schriftlich benachrichtigt.
(2) Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle der Absage eines Camps zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
(3) Durch den Nicht-Einsatz von technischen Trainingsmitteln besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für den hiermit im Zusammenhang stehenden Ausfall.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Der Anbieter ist berechtigt, die benannten Trainer bei Vorliegen eines wichtigen Grunds wie Krankheit oder Unfall durch andere qualifizierte Trainer zu ersetzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz hierfür ist ausgeschlossen.
(5) Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Verein wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt NC Coaching keine Haftung. Für den Verein zu vertretenden Ausfall vom Turnier besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühr.
10. Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer ist während des Kurses verpflichtet, Anweisungen der Mitarbeiter des Anbieters Folge zu leisten und die Campregeln zu befolgen. Werden diese Anweisungen schuldhaft nicht befolgt und ist dadurch die Gefährdung der Sicherheit von Teilnehmern oder die ernsthafte Störung des reibungslosen Ablaufs des Camps zu befürchten, kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
(2) Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Der Teilnehmer ist bei ausgesprochenem Ausschluss unverzüglich vom
Erziehungsberechtigten abzuholen.
11. Gesundheitszustand des Teilnehmers
(1) Die Teilnehmer müssen kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten.
Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Voraussetzung für eine Teilnahme ist zudem, dass der
Teilnehmer sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
(2) Medikamenteneinnahmen und relevante Allergien des Teilnehmers sind dem Anbieter schriftlich mitzuteilen.
(3) Bei geringen Verletzungen des Teilnehmers, die während des Lehrgangs entstehen, erklärt sich der Erziehungsberechtigte
damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Betreuern des Anbieters versorgt wird.
(4) Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Fußballschule, alle notwendigen Schritte
und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten dem Anbieter
durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde verpflichtet diese zu übernehmen.
12. Foto- und Filmrechte
Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) geben mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den
Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, sowie durch die vom Anbieter mit der Umsetzung
beauftragten Werbeagenturen verbreitet und veröffentlicht werden – auch im Internet – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen,
inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung
sowie zu Merchandisingzwecken.
13. Gutscheine
(1) Der Gutschein wird als PDF an Ihre E-Mail-Adresse geschickt, sobald wir den Zahlungseingang verbuchen.
Sie erhalten bei der Bestellung eine E-Mail mit allen Informationen.
Ein gekaufter Geschenkgutschein ist 3 Jahre gültig, gerechnet ab Ende des Jahres des Erwerbs des Gutscheins.
Die Höhe des Gutscheines können Sie selbst bei Bestellung bestimmen und im Gutschein einsehen.
(2) Eine Barauszahlung vom Gutschein ist generell nicht möglich.
(3) Ausnahmen bleiben die 2020 wegen Covid19 ausgestellten Gutscheine durch den Eventausfall. Diese Gutscheine haben eine Gültigkeit bis 31.12.2021.
Der Inhaber des Gutscheines hat danach gegen Vorlage des Gutscheines Anspruch aus Auszahlung bei Nichteinlösung. Der Gutschein kann für alle
Artikel und Angebote vom Anbieter genutzt werden.
14. Haftung
(1) Der Anbieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie
tätigen Personen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters sowie der Erfüllungsgehilfen des Anbieters
auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird,
haften der Anbieter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für vom Teilnehmer zu verantwortenden Ausfall von Trainingsstunden.
Der Anbieter übernimmt ebenso keine Haftung für im Lehrgang auftretende Verletzungen, soweit sie nicht auf ein Verschulden des Anbieters
zurückzuführen sind. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenständen bei der Durchführung der Camps.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus Produkthaftung oder aus Garantie sowie bei Ansprüchen aufgrund
von Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust Ihres Lebens.
(5) Der Anbieter haftet bei seinen Events für ihren Werbestand und grobfahrlässige Dinge ihrer Mitarbeiter.
15. Datenschutz
Der Anbieter behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der eigenen
Datenschutzgrundsätze. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen
Durchführung und Abwicklung des Vertrages.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt,
dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
(2) Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an unserem Sitz in Bielefeld zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein
ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.
(3) Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages
hiervon unberührt.
Bielefeld, 02. September 2022
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